Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma LEGAWO
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma LEGAWO (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), die im Bereich der Planung, Lieferung und Montage von Terrassenüberdachungen tätig ist.
2. Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags oder durch die Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den jeweiligen Produktbeschreibungen sowie diesen AGB.
(2) Zusätzliche Leistungen oder Änderungen, die während der Ausführung erforderlich werden, sind separat zu vergüten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung oder bar.
5. Liefer- und Leistungszeit
(1) Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
(2) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
(3) Höhere Gewalt, Streiks, unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten oder ähnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
6. Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind.
(2) Mängelansprüche müssen innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung bzw. Leistung schriftlich geltend gemacht werden.
(3) Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen.
8. Rücktritt und Stornierung
(1) Der Kunde kann den Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers stornieren.
(2) Bei einer Stornierung durch den Kunden nach Bestätigung des Auftrags oder bei bereits begonnener Ausführung der Arbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und vertraulich zu behandeln.
10. Schlussbestimmungen
(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht zuständig.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Februar 2025